Kinder haben ein Recht auf Schutz in jeder Form.
Dazu gehört auch das Recht des Kindes auf Beteiligung an allen es betreffenden Entscheidungen.
Bei der Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege muss das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Eine Kindertagespflegeperson, die die Grundrechte und Grundbedürfnissen von Kindern berücksichtigt und sich an diesen orientiert, handelt zum Wohl des Kindes. Hierzu zählt auch die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.
Der schnelle gesellschaftliche Wandel stellt auch große Herausforderungen an die heutigen familiären Lebensformen. Überforderungen in der Elternschaft können dazu führen, dass Kindertagespflegepersonen kindeswohlgefährdende Situationen vermuten oder sogar im KTP-Alltag am Kind wahrnehmen.
Diese Ausgangslage stellt erhöhte Anforderungen und Herangehensweisen an die Kindertagespflegepersonen, gerade in Bezug auf den Dialog mit den Sorgeberechtigten.
Dieser Workshop ermöglicht es den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen, ihr Wissen aufzufrischen, neue Erkenntnisse zu gewinnen und praktische Fähigkeiten im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu entwickeln.
Inhalte werden sein:
- Einheit: Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
- Einheit: Was muss ich tun bei einer Kindeswohlgefährdung?
- Einheit: Wie verankere ich die Kinderrechte/ den Kinderschutz in meine Konzeption?
Aktuelle Termine auf Anfrage.
Anmeldungen und Informationen über:
Renate Lommel
Tagespflege, Begleiteter Umgang
Tel.: 0571 – 889251-41
renate.lommel@dksb-minden.de