Pflege- und Adoptivelterntreff im Kinderschutzbund

Seit etwa 8 Jahren treffen sich die Pflege- und Adoptiveltern im Kinderschutzbund zum Austausch, Informationen und laden zu verschiedenen Themen Referenten ein. Informationen zum Pflege- und Adoptivelternkreis erteilt Kristian Baade, Telefon 0571/8294940

Treffen: Jeden 1. Donnerstag im Monat um 20 Uhr (auch in den Ferien)!

Im Januar treffen wir uns am 14.1.10 mit dem Thema: Das neue Jahr starten - Themen planen. Vorschläge sind willkommen.
Weitere Termine 2010: 4. Februar, 4. März, 1. April (Ferientreff), 6. Mai, 3. Juni (gemeinsamer Ausflug), 1. Juli, 5. August (Ferientreff), 2. September, 7. Oktober, 4. November, 28. November (Adventstreffen im Kinderschutzbund von 15 bis 18 Uhr), 2. Dezember.... Themen werden rechtzeitig hier veröffentlicht.

Welche Formen der Pflegeverhältnisse gibt es?

Kurzzeitpflege
ist auf einen befristeten Zeitraum angelegt. Das klassische Beispiel ist die alleinerziehende Mutter, die ins Krankenhaus muss. Die Pflegeeltern fördern den Kontakt mit der Familie, Verwandten und Freunden, um dem Kind die vorübergehend notwendige Trennung zu erleichtern. Für eilige Notfälle gibt es Bereitschaftspflegestellen, in denen ein Kind ohne lange Vorbereitungszeit aufgenommen werden kann. Oft stellt sich heraus, dass für das Kind dann doch eine langfristige Perspektive erarbeitet werden muss.

Dauerpflege
hat die Aufgabe, dem langfristig aufgenommenen Kind eine positive Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen. Dazu benötigt jedes Kind emotionale Stabilität, Zuwendung, Geborgenheit, Vertrauen. Diesem Anspruch können die Pflegeeltern nur gerecht werden, wenn sie zu dem Kind eine enge Beziehung aufbauen.

Tagespflege
ist die Möglichkeit einer individuellen Betreuung eines kleinen Kindes, wenn Bedarf besteht, dem eine Kindertagesstätte nicht gerecht werden kann, z.B. die Öffnungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen. Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Abstimmung im Erziehungsstil ist von allen, Eltern und Pflegemutter, erforderlich.

Wochenpflege
erstreckt sich meist über fünf Tage und Nächte in der Woche und ist notwendig, wenn die Eltern im Schichtdienst arbeiten oder an einer Ausbildung in einer anderen Stadt teilnehmen. Wegen der hohen psychischen Belastung für das Kind sollte diese Form nur in dringenden Fällen und vorübergehend gewählt werden.

Verwandtenpflege
Verwandte benötigen keine Pflegeerlaubnis, können aber vom Jugendamt Beratung und Unterstützung erwarten.

Interessante Infos und Erfahrungsberichte unter www.moses-online.de