Pflege- und Adoptivelterntreff im Kinderschutzbund

Seit etwa 10 Jahren treffen sich die Pflege- und Adoptiveltern im Kinderschutzbund zum Austausch und laden zu verschiedenen Themen Referenten ein.

Informationen zum Pflege- und Adoptivelternkreis erteilt Kristian Baade, Telefon 0571/8294940 
Die Treffen finden immer in den Räumen des Kinderschutzbundes, Simeonscarré 3 in Minden statt. 

Treffen 2012:

Mittwoch, den 28.11.2012

Dezember 2012 kein Treffen

Planung 2013:

Treffen immer von 20.00 Uhr bis 21.45 Uhr,

meistens an jedem letzten Mittwoch im Monat - [außer August und Dezember]
Die Themen werden per Mail vorher bekannt gegeben

Mittwoch, den 30.01.2013

Mittwoch, den 27.02.2013

Mittwoch, den 20.03.2013

Mittwoch, den 24.04.2013

Mittwoch, den 29.05.2013

Mittwoch, den 26.06.2013

Samstag oder Sonntag 5. oder 6. Juli 2013 - Grillen

Mittwoch, den 17.07.2013

kein Treffen

August (Ferien)

Mittwoch, den 25.09.2013

Mittwoch, den 16.10.2013

Mittwoch, den 27.11.2013

Welche Formen der Pflegeverhältnisse gibt es?

Kurzzeitpflege
ist auf einen befristeten Zeitraum angelegt. Das klassische Beispiel ist die alleinerziehende Mutter, die ins Krankenhaus muss. Die Pflegeeltern fördern den Kontakt mit der Familie, Verwandten und Freunden, um dem Kind die vorübergehend notwendige Trennung zu erleichtern. Für eilige Notfälle gibt es Bereitschaftspflegestellen, in denen ein Kind ohne lange Vorbereitungszeit aufgenommen werden kann. Oft stellt sich heraus, dass für das Kind dann doch eine langfristige Perspektive erarbeitet werden muss.

Dauerpflege
hat die Aufgabe, dem langfristig aufgenommenen Kind eine positive Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen. Dazu benötigt jedes Kind emotionale Stabilität, Zuwendung, Geborgenheit, Vertrauen. Diesem Anspruch können die Pflegeeltern nur gerecht werden, wenn sie zu dem Kind eine enge Beziehung aufbauen.

Tagespflege
ist die Möglichkeit einer individuellen Betreuung eines kleinen Kindes, wenn Bedarf besteht, dem eine Kindertagesstätte nicht gerecht werden kann, z.B. die Öffnungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen. Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Abstimmung im Erziehungsstil ist von allen, Eltern und Pflegemutter, erforderlich.

Wochenpflege
erstreckt sich meist über fünf Tage und Nächte in der Woche und ist notwendig, wenn die Eltern im Schichtdienst arbeiten oder an einer Ausbildung in einer anderen Stadt teilnehmen. Wegen der hohen psychischen Belastung für das Kind sollte diese Form nur in dringenden Fällen und vorübergehend gewählt werden.

Verwandtenpflege
Verwandte benötigen keine Pflegeerlaubnis, können aber vom Jugendamt Beratung und Unterstützung erwarten.

Interessante Infos und Erfahrungsberichte unter www.moses-online.de